Kostenlose Alltagshilfe über die Pflegekasse. Kennen Sie Ihren Anspruch?

Viele pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen wissen nicht, dass ihnen finanzielle Unterstützung für Alltagshilfe zusteht. Dabei gibt es mit dem sogenannten Entlastungsbetrag eine einfache Möglichkeit, Hilfe im Haushalt, Begleitung oder Betreuung finanziert zu bekommen. Hier erfahren Sie, was Ihnen 2025 zusteht und wie Sie den Betrag nutzen können.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad (ab Pflegegrad 1). Er beträgt monatlich 125 Euro, die nicht direkt ausgezahlt werden, sondern für bestimmte Dienstleistungen genutzt werden können.

Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?

Mit dem Entlastungsbetrag können Sie verschiedene Leistungen finanzieren, die den Alltag erleichtern, darunter:

  • Unterstützung im Haushalt (z. B. Putzen, Wäsche, Einkäufe)

  • Begleitung bei Arztbesuchen oder Spaziergängen

  • Gemeinsame Freizeitaktivitäten und Gesellschaft

  • Entlastung pflegender Angehöriger

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Jede Person mit einem Pflegegrad ab Stufe 1 hat Anspruch auf die monatlichen 125 Euro. Wird der Betrag nicht genutzt, kann er bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart und nachträglich verwendet werden.

Wie kann man den Entlastungsbetrag beantragen?

Viele wissen nicht, dass der Entlastungsbetrag nicht direkt ausgezahlt, sondern mit anerkannten Dienstleistern abgerechnet wird. So funktioniert es:

  1. Dienstleister finden: Wählen Sie einen anerkannten Anbieter für Alltagshilfe und Betreuung, wie z. B. Meine Heinzel in Wedel.

  2. Leistungen in Anspruch nehmen: Nutzen Sie die Unterstützung durch den Dienstleister.

  3. Abrechnung über die Pflegekasse: Der Anbieter rechnet die Kosten direkt mit der Pflegekasse ab – Sie müssen nichts vorstrecken.

Fazit: Unterstützung einfach nutzen

Der Entlastungsbetrag ist eine wertvolle Hilfe, die pflegebedürftige Menschen entlastet und Angehörige unterstützt. Viele nutzen diese Möglichkeit nicht, weil sie von der Abrechnung mit der Pflegekasse abgeschreckt sind – doch mit einem passenden Dienstleister ist es ganz einfach.

Nutzen Sie bereits den Entlastungsbetrag? Falls nicht, ist jetzt der perfekte Zeitpunkt, sich Unterstützung zu sichern!

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